Die Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV


Zweck und Ziele der Makler-und Bautraegerverordnung


Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine Rechtsverordnung, die dem Schutz des Immobilienerwerbers beim Abschluss eines Bauträgervertrages dient. Sie schützt Käufer von Immobilien vor Vermögensschäden, stellt sicher, dass Zahlungen nur nach tatsächlichem Baufortschritt erfolgen, Vermögenswerte sicher verwahrt werden, Bauträger sowie Makler transparent agieren und diese ihren Dokumentationspflichten nachkommen.


Inhaltsverzeichnis der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV):

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sicherheitsleistung, Versicherung
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger
§ 4 Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers
§ 5 Hilfspersonal
§ 6 Getrennte Vermögensverwaltung
§ 7 Ausnahmevorschrift
§ 8 Rechnungslegung
§ 9 (weggefallen)
§ 10 Buchführungspflicht
§ 11 Informationspflicht und Werbung
§ 12 Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen
§ 13 (weggefallen)
§ 14 Aufbewahrung
§ 15 Umfang der Versicherung
§ 15a Versicherungsbestätigung; Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
§ 15b Weiterbildung
§ 16 Prüfungen
§ 17 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 22 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1):
A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler
B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter

Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1):
Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme

Anlage 3 (zu § 15b Absatz 3):
Erklärungüber die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV

Welches sind die wichtigsten Ziele der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)?:

  • Schutz des Käufervermögens: Das zentrale Ziel ist der Schutz des Geldes der Käufer (Erwerber) vor missbräuchlicher Verwendung oder unberechtigtem Zugriff durch den Bauträger.

  • Sicherung bei Insolvenz: Die Verordnung soll sicherstellen, dass im Falle einer Insolvenz des Bauträgers die bereits geleisteten Zahlungen abgesichert sind.

  • Regelung von Zahlungen (Ratenplan): Die MaBV legt verbindlich fest, ab wann und in welchen Ratenzahlungen (entsprechend dem Baufortschritt) ein Bauträger Geld vom Käufer verlangen darf.

  • Transparenz und Vertrauensschutz: Durch die Vorschriften wird eine nachvollziehbare und ordnungsgemäße Abwicklung von Bau- und Sanierungsprojekten gewährleistet.

  • Vermeidung von Fehlverwendung: Die Gelder, die Käufer für Bauabschnitte leisten, dürfen nicht für andere Projekte des Bauträgers zweckentfremdet werden.

  • Sicherung der Eigentumsübertragung: Die MaBV sorgt dafür, dass der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung rechtlich abgesichert ist (z.B. durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch).

  • Pflichten: Die MaBV regelt Anzeigepflichten, Buchführungspflichten, Informationspflichten und die Notwendigkeit von Sicherheitsleistungen (z.B. Bürgschaften).

  • Und weiteres . . .



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Was regelt die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) und warum ist sie so wichtig?


 
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