Insolvenz des Bauträger


Wie kann ich mich vor der Insolvenz meines Bauträgers schützen?


Um sich vor der Insolvenz eines Bauträgers zu schützen, sollten Sie einen detaillierten Zahlungsplan vereinbaren, der nur erbrachte Leistungen nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) bezahlt. Wichtig sind zudem die Vereinbarung einer Fertigstellungssicherheit (5% der Summe) durch Versicherung, oder in Form von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft, die Prüfung der Bonität vor Vertragsunterzeichnung sowie die rechtliche Absicherung des Vertrags durch Prüfung von einem Fachanwalt für Baurecht.


Hier sind die besten Schutzmaßnahmen im Detail:

  • Zahlungen nur nach Baufortschritt: Vereinbaren Sie einen strengen Zahlungsplan. Zahlen Sie keine Vorkasse. Laut Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dürfen Abschlagszahlungen nur dem tatsächlichen Wertzuwachs entsprechen.

  • Absicherung durch Bürgschaften: Lassen Sie sich eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft von der Bank des Bauträgers in Höhe von mindestens 5,0 Prozent der Auftragssumme vorweisen.

  • Bonität des Bauträgers prüfen: Holen Sie vor Vertragsabschluss eine Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform, SCHUFA) ein. Informieren Sie sich im Internet über das Unternehmen (Referenzobjekte, Bewertungen anderer Kunden, etc.) und prüfen Sie den Handelsregisterauszug.

  • Vertragsinhalt prüfen: Lassen Sie den Bauträgervertrag unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Achten Sie auf faire Ratenzahlungen und eine möglichst späte, hohe Schlussrate.

  • Eigentumsübergang / Auflassungsvormerkung: Stellen Sie sicher, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird, um Ihren Anspruch auf das Grundstück zu sichern.

Anzeichen einer drohenden Insolvenz:

  • Baustillstand oder Verzögerungen

  • Schlechte Erreichbarkeit des Bauträgers

  • Mehrmaliger Wechsel von Subunternehmern

  • Forderungen von Zahlungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Zahlungsplans

Hinweis: Bei einer Insolvenz endet der Vertrag oft nicht automatisch, und der Insolvenzverwalter entscheidet über die Fortführung.

geschlossen


Empfehlenswertes Video:

Wichtige Fakten bei der Insolvenz eines Bauträgers


 
Alle Angaben ohne Gewähr
Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden
Mehr Infos
OK